Wenn du Selbstständig bist musst du AHV-Beiträge bezahlen, die Beiträge sind obligatorisch und werden von der Ausgleichskasse in deinem Kanton aufgrund deines Einkommens berechnet. Dabei gibt es einige Besonderheiten zu beachten, wie zum Beispiel den Mindestbeitrag oder die Schätzung des Jährlichen Einkommens.
Keine Sorge du bist nicht allein. In diesem Beitrag zeige ich dir Schritt für Schritt wie du die Kosten für AHV, IV und EO berechnen kannst. Da ich selbstständig bin habe ich mich damit intensiv auseinandergesetzt.
AHV steht für Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.
IV steht für Invalidenversicherung. Die schweizerische Invalidenversicherung (IV) ist wie die AHV und die Krankenversicherung eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Ihr Ziel ist es, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden.
EO steht für Erwerbsersatzordnung. Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt Personen, die Militärdienst oder Zivilschutz leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Seit 2005 deckt die EO auch den Lohnausfall bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung) und seit 2021 den Lohnausfall bei einem Vaterschaftsurlaub ab.
Alle Menschen die Erwerbstätig sind bezahlen die Beträge. Im Angestelltenverhältnis übernimmt der Arbeitgeber einen Teil und den anderen Teil übernimmst du. Bist du jedoch selbstständig bezahlst du die Beträge komplett selbst.
Verdienst du bereits mehr als CHF 58’800 gelten für dich die folgenden Prozentsätze:
Was | Wiviel |
AHV | 8,1 % |
IV | 1,4 % |
EO | 0,5 % |
Total | 10,0 % |
Verdienst du jedoch weniger gestaltet sich die Berechnung etwas komplizierter. Dafür habe ich einen Rechner erstellt der dir anhand deines Jahresreingewinns den richtigen Beitragssatz und den Betrag ausrechnet → Zum Rechner
Hier die Berechnungstabelle vom Jahr 2024:
Erwerbseinkommen mindestens | jedoch weniger als | AHV / IV / EO Beitragssatz |
CHF 9’800 | CHF 17’500 | 5.371 % |
CHF 17’500 | CHF 21’300 | 5.494 % |
CHF 21’300 | CHF 23’800 | 5.617 % |
CHF 23’800 | CHF 26’300 | 5.741 % |
CHF 26’300 | CHF 28’800 | 5.864 % |
CHF 28’800 | CHF 31’300 | 5.987 % |
CHF 31’300 | CHF 33’800 | 6.235 % |
CHF 33’800 | CHF 36’300 | 6.481 % |
CHF 36’300 | CHF 38’800 | 6.728 % |
CHF 38’800 | CHF 41’300 | 6.976 % |
CHF 41’300 | CHF 43’800 | 7.222 % |
CHF 43’800 | CHF 46’300 | 7.469 % |
CHF 46’300 | CHF 48’800 | 7.840 % |
CHF 48’800 | CHF 51’300 | 8.209 % |
CHF 51’300 | CHF 53’800 | 8.580 % |
CHF 53’800 | CHF 56’300 | 8.951 % |
CHF 56’300 | CHF 58’800 | 9.321 % |
CHF 58’800 | … | 10.000 % |
Die Ausgleichskasse von deinem Kanton stellt dir auch einen Rechner zur Verfügung. Hier einige Beispiele:
Alle Rechner nehmen Bezug auf die Daten der AHV → https://www.ahv-iv.ch/p/2.02.d
Die Ausgleichskasse verrechnet einen Verzugszins bei einer zu hohen Differenz zwischen Akonto- und definitiven Beiträgen.
Wenn die Akontobeiträge nicht 75% der definitiven Beiträge des Beitragsjahres übersteigen wird dir ein Verzugszins von 5% verrechnet. Die 5% zählen für jeden Tag bis zur Rechnungsstellung der Ausgleichskasse.
Daher sende ich der Ausgleichskasse ein Mal pro Quartal ein Mail mit meinem Aktuellen Umsatz:
Guten Tag, ich möchte gerne die Schätzung meines Erwerbseinkommens für das Jahr 2024 auf CHF XXX erhöhen. Meine Angaben: Vorname Name Adresse Referenznummer: xxxxxxx